MIETBEDINGUNG MATTEN
1. Benutzungsrecht
Die Wettkampfmatten, genannt Tatami, sind Eigentum von PHOENIX (StarWell AG) und sind für eine Miete innerhalb der Schweiz freigegeben und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters nicht ausserhalb der Schweiz eingesetzt werden.
2. An- und Rücklieferung
a) Der Mieter verpflichtet Sich die Wettkampfmatten zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Entsteht Bsp. bei Stau eine Verzögerung, so verpflichtet sich der Mieter PHOENIX (StarWell AG) auf 033 520 76 00 zu kontaktieren.
b) Wird die Lieferung über eine Transportfirma ausgeliefert, so muss der Mieter zur angegebenen Zeit die Wettkampfmatten entgegennehmen. Dies gilt auch für die Übergabe.
c) Konventionalstrafe: Bei einem Verzug werden die Wartekosten der Spedition direkt dem Mieter weiterverrechnet werden.
d) Je nach Vereinbarung kann PHOENIX (StarWell AG) die Wettkampfmatten eigenhändig ausliefern.
e) An nachstehenden Feiertagen: Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, 1. August, Weihnachten, Neujahr können zusätzliche Transportkosten entstehen. Dies gilt auch für spezielle An- und Ablieferungszeiten währen des Wochenendes.
3. Mietkosten
Mietpreis: CHF 2.90 pro Matte Stk. (Standartpreis)
Die Gebührentarife können jedes Jahr überarbeitet und jeweils auf das folgende Jahr in Kraft setzen.
Die Rechnung wird von PHOENIX (StarWell AG) ausgestellt und ist einen Monat vor der Abholung der Wettkampfmatten zu begleichen. Bei Sondervereinbarungen ist auch eine Barzahlung bei Abholung möglich.
Definitive Reservation gilt erst nach Zahlungseingang
4. Annullierung
Der gesamte Mietbetrag ist auch bei einer Annullation fällig. Von der Bestätigung bis zum Mietbeginn werden 100% verrechnet. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
4. Reinigung
Entstandene Verunreinigungen wie Blutspuren etc. sind mit einem Handelsüblichen Vinylreiniger oder mit dem Reinigungsmittel von PHOENIX (StarWell AG) restlos zu beheben. Verunreinigte Matten können bei einer Missachtung nachträglich verrechnet werden. Nach der Veranstaltung sind die Tatami ordnungsgemäss auf den Transportwagen zu laden.
5. Sorgfaltspflicht
a) In denjenigen Hallen/Räumen, in welchen die Wettkampfmatten eingesetzt werden, darf weder geraucht noch Alkohol konsumiert werden.
b) Tische und Stühle dürfen nicht ohne Unterlage auf die Wettkampfmatten gestellt werden. Verursachte Schäden und Löcher werden dem Mieter nachträglich verrechnet.
c) Der Untergrund (Hallenboden) muss vor dem auslegen der Wettkampfmatten gereinigt werden. Werden die Wettkampfmatten im Aussenbereich eingesetzt, muss der Vermieter vorgängig einen Schutzfolie auslegen.
d) Allfällig beschädigte Wettkampfmatten sind PHOENIX (StarWell AG)Sofort zu melden! Schäden, Reparaturen und Neuanschaffung von Wettkampfmatten, Anhänger oder sonstige Transportmittel werden dem Mieter weiterverrechnet.
6. Promotion
Mit dem Einverständnis des Veranstalters (Mieter) kann PHOENIX (StarWell AG) Bsp. eine Werbeplane, Gehwegaufsteller und Flyer platzieren. Je nach Anlass, kann einen Promo-Stand mit Phoenix-Produkten aufgebaut werden.
7. Haftung, Versicherung, Kaution
Die Versicherung ist Sache des Mieters.
PHOENIX (StarWell AG)lehnt jede Haftung für Personen ab, welche in Ausübung ihrer sportlichen Aktivität auf den Matten entstanden sind. Veranstalter die PHONIX BUDO Matten benützen, sind für alle entstandenen Schäden selber haftbar.
8. Kontaktdaten
StarWell AG, Aumattweg 66, 3613 Steffisburg
tel: 033 520 76 00 mail: vertrieb@phoenix-budo.ch